Angepinnt kFkA - kurze Fragen, kurze Antworten

      BüxXxE schrieb:

      solange er nicht auf öffentlichem grund unterwegs is braucht er keine zulassung


      Damit trifft auch

      fahren ohne betriebserlaubnis
      fahren ohne führerschein
      fahren ohne versicherungsschutz


      NICHT zu.

      An den Lappen können sie dir nicht, da Privatgelände ...
      Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten.
      -Ayrton Senna-

      Gruß....
      Zawosch......
      und wech ........
      Es gilt nur als "führerscheinfreies" Privatgelände, wenn das betroffene Gelände für öffentlichen Verkehr nicht zugänglich is, d.h. zum beispiel eingezäunt, Schranke die nur berechtigte passieren können usw.. . Meiner Meinung nach fällt der Steinbruch da nich drunter. Also wenn da jeder einfach reinfahren kann, dann könntest du auch da Stress bekommen. Kam vor nen paar tagen im radio, da hat n vater seine Söhne auf seiner Wiese mit dem Bagger fahren lassen. Der Vater bekam ne Anzeige von der Polizei, weil die wiese öffentlich zugänglich is.

      tom95 schrieb:

      Hallo, mir ist mal die frage durch den Kopf gegangen ob man vollsynthetisches 2 takt öl mehrmals verwenden könnte.

      8o

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      Auf der anderen Seite könnte man, wenn man erwischt wird es mit viel Geduld abweisen lassen. Weil auf welcher rechtsgrundlage will der Staat dich verurteilen? Im Besatzungsgebiet gilt das recht der Allierten und nicht von Deutschland.



      Erfahrungsgemäß stehen im Falle von oben angeordneter Maßnahmen die unteren Behörden allen Argumenten, Beschwerden und sogar Nachfragen von Bürgern äußerst ignorant oder doch zumindest nicht gerade einsichtig gegenüber.

      Notfalls hilft hier auch ein Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage von Bundesbehörden seit 1990, speziell auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, da die Neuen Bundesländer dem Einigungsvertrag nicht beitreten konnten - es gab sie noch nicht zum Beitrittsdatum.

      Weiterhin juristisch unmöglich ist der Beitritt zu einem bereits aufgelösten Geltungsbereich, denn der Beitritt erfolgte gemäß dem alten Artikel 23 Grundgesetz, welcher damals die alten Bundesländer als Geltungsbereich umfasste. Dieser Artikel war zum Beitrittszeitpunkt rechtmäßig aufgehoben, das wurde im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.09.1990 veröffentlicht (S.885 und 890) und erlangte Wirksamkeit zum 29.09.1990, das war also einige Tage vor dem angeblichen Beitritt am 03.10.1990, die ganze Sache ist also ein riesiger Volksbetrug.










      Wenn ein Gesetz keinen Geltungsbereich (mehr) hat, dann ist es juristisch ungültig, dazu gibt es Grundsatzurteile vom Bundesverwaltungsgericht, z.B. hier:

      Gesetzte ohne Geltungsbereich verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

      Seit 1990 arbeiten die Bundesbehörden also auf der Basis von Gewohnheitsrecht weiter und das ist Körperschaften des Öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht gestattet, Behörden und Beamte haben sich an geltendes Recht zu halten. vgl.z.B.: BBG § 56.
      is bin türlich davon ausgegang, dass er die kiste auch hinfährt, also über öffentlich straßen...
      wenn hart auf hart kommt, würd ich lieber über n feld oda durch nen wald abhauen; erst wenn se dich anhalten, wissen se, wem die karre gehört, du hast ja kein nummernschild ;)

      Chrole schrieb:

      würd ich lieber über n feld oda durch nen wald abhauen

      Genau das würd ich auch machen..
      Denn wenn sie eh keine Zulassung und kein Kennzeichen hat,warum nicht ^^

      3D.Feiler schrieb:

      Höchstens 25mm. Ist schon zurück zu dem Inselaffen geschickt. Der Flansch war ja für die 125er.


      Grüne KMX'en sind die geilsten,schnellsten,sexiesten :P und natürlich 'ORIGINALSTEN',
      [Kawa ist und bleibt Grün],der Rest sind nur Raubkopien
      19-:) :D

      Ex Bike, KMX [gallery]2520[/gallery]

      Aka RollerVernichter
      solang du net als auf öffentlicher straße fährst ist es nicht weiter schlimm wird hier ständig gemacht
      ich würds einfach machen
      und ne öffentliche straße kann man auch ma schnell überqueren und dann halt in wald und wiese weiter, dafür isse ja bestens geeignet
      aber klar ganz legal ist das nicht, nur denk ich nicht dass viel passieren kann... man sollte halt schon wissen welches risiko man eingeht oder es halt bleiben lassen
      1:)
      Du musst ja auch nicht fünfmal am Tag bei Vollgas auf dem Hinterrad an Kindergarten, Kirche und Altenheim vorbeikrachen. Fahr manierlich, grüß die Leute, bleib halt mal stehn wenn dir ein Reiter entgegenkommt und gut is. Dann schert sich keine Sau drum und du brichst dir auch keinen ab dabei.
      Hi, habe heute genau das gemacht. Und ja es ist alles möglich rechtsschutz sollte man haben. Aber a weiß man doch wieviele bullen udn wann die so ungefähr in der gegend sind. Ausserdem muss man ja keinen extra krawall machen beim fahren udn kann nett sein, dann ruft auch keiner die bullen weil man keinen stört.

      Aber die eigentliche frage ist eher, warum wartest du nicht du sagst doch selber alles ist zu und du willst "nur einfahren" dann warte einfach mit dem einfahren bis alles offen hat, weil wenn du doch eh nicht illegal fahren willst. Und wer illegal im wlad oder sowas fahren will soll es halt tun und sich nicht in die hose scheissen weil was passieren kann.
      Fahre keine KMX mehr, schon seit Jahren. Bin aber mit meiner über 60 000km gefahren und habe viel erlebt mit ihr.

      Fahre nun Honda CBR 1000 RR und Yamaha YZ 250
      was denkt ihr den ich würde mit der yzf nie über die straße fahren sind 5 km bis dahin
      wir haben einen bus... mopped auf schiene spannvorrichtung einklinken fertig

      bin heute auch gefahren wa geil.. der besitzer wa da haben mit dem geschwätz der hat gesagt wenn wirs nicht übertreiben können wir da fahren mega riesen areal :dance:
      Selbst ist der Mann 27-:) 27-:) 27-:)
      ne neue kupplung 9:)
      also auf JEDEN fall neue kupplungsfedern, am besten verstärkte das kann das problem schon beseitigen, aber ich denke ma da müssten wahrscheinlich acuh neue lamellen rein, vllt auch stahlscheiben(bin mir da nicht 100% sicher, aber ich hab ma iwo gelesen, die kann man seehr lange benutzen)
      ich würd das ma auf aufmachen und dann die lamellen und stahlscheiben nachmessen und dann dementsprechend bestellen, die werte findest du im werkstatthandbuch 1:)
      Wenn se schon viele km drauf hat, dann bestell doch einfach auch neue lamellen, die paar Euro sind ja wirklich nix. Dann hast auf jeden fall Ruhe. Neue Lamellen + verstärkte Federn warn bei mir glaub ich 38 EUR oder so. Und gewechselt hast du des auf ne halbe stunde.. . Aber denk dran, brauchst auch die Kupplungsdeckeldichtung neu, die alte wieder dicht zu bekommen is unwarscheinlich.

      tom95 schrieb:

      Hallo, mir ist mal die frage durch den Kopf gegangen ob man vollsynthetisches 2 takt öl mehrmals verwenden könnte.

      8o

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